
Beratung, wenn sich neue Türen öffnen und andere schließen
Das Familienrecht umfasst die Bereiche Ehe, Scheidung, Unterhalt sowie Betreuung und Vormundschaft. Insbesondere werden also die Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten, Lebenspartnern, zwischen Eltern und ihren Kindern sowie Betreuung- und Vormundschaftsverhältnisse geregelt.
Einer rechtlichen Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt bedarf es in der Regel dann, wenn es innerhalb dieser Beziehungen zu Streitigkeiten und Veränderungen kommt.
Die Aufgaben des beauftragten Rechtsanwalts liegen aufgrund der oftmals stark emotional geprägten Streitigkeiten insbesondere darin, die Interessen des Mandanten zielgerichtet, bestmöglich und mit dem dafür erforderlichen emotionalen Abstand zu vertreten.