
Das Vertragsrecht im Überblick
Das Vertragsrecht ist ein Sammelbegriff für die Gestaltung von Rechtsbeziehungen aus annähernd allen Bereichen des Zivilrechts, z.B. des Mietrechtes, des Arbeitsrechtes oder des privaten Baurechtes. Hier kommt es im Wesentlichen auf die Kommunikation sowohl mit dem Mandanten an, um dessen Ziele, Wünsche und Vorstellungen detailliert abzufragen und zu erfassen, als auch mit Vertragspartnern Gestaltungen zu erarbeiten, die realisierbar sind und nicht bereits den Keim eines (weiteren) Rechtsstreites in sich tragen.